Werde Teil unserer Familie
Mit über 730 Vereinsmitgliedern ist der 1.FC Bruchsal der mitgliederstärkste Fußballverein der Region Bruchsal. Mit 13 Junioren- und Herrenfußballmannschaften sowie weiteren Aktivitätsgruppen steht der 1.FC Bruchsal im Zentrum der Bruchsaler Gemeinschaft.

WERDE MITGLIED

WERDE MITGLIED
Durch die Unterschrift des Aufnahmeantrags werden die Aufnahme- sowie Kündigungsbedingungen und Organisationshinweise des 1. FC Bruchsal akzeptiert:
Mitglied des 1.FC Bruchsal 1899 e.V. kann jeder werden. Ein Mindestalter gibt es nicht & die Mitgliedschaft verfällt mit dem Tod. Der Mitgliedsbeitrag wird zweimal jährlich eingezogen.
Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr für jedes Mitglied in Höhe von 10.- € erhoben.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen, schriftlichen Austritt zum Jahresende nach vorheriger Kündigung bis spätestens 30. September, durch Ausschluss durch den geschäftsführenden Vorstand oder durch Tod.
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Der Verein stellt jeder Jugendmannschaft für angesetzte Spiele die Sportkleidung zur Verfü- gung. Damit das Waschen der Spielkleidung in gleicher schonender Weise erfolgen kann, bekommen die Jugendspieler jeweils im Wechsel von etwa 8 Wochen die Sportkleidung ihrer Mannschaft mit nach Hause. Der Koffer mit der gereinigten Kleidung sollte dem Mannschaftsbe- treuer spätestens für das nächste Spiel wieder zur Verfügung stehen.
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Während der Sommermonate trainieren die Jugendmannschaften auf den Sportplätzen des 1.FC Bruchsal, im Winter vorwiegend in den hiesigen Turnhallen. Die Trainings- und Spielzeiten müssen pünktlich eingehalten werden. Den Anordnungen der Trainer, der Betreuer und des Platzwartes ist im Interesse eines ordnungsmäßigen Trainings- und Spielbetriebes Folge zu leisten.
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Das Fernbleiben eines Jugendspielers von einem Spiel, für das er eingeteilt war, muss rechtzeitig dem Jugendleiter, dem Betreuer oder dem Trainer mitgeteilt werden, damit eine Umdisponierung möglich wird.
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Gemäß der Satzung und Jugendordnung des Badischen Fußballverbandes ist eine Vereinszugehörigkeit eines Minderjährigen erst dann gegeben, wenn eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Beitrittserklärung vorliegt.
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Durch das Unterschreiben des Aufnahmeantrages durch den Erziehungsberechtigten wird bestätigt, dass man mit den Aufnahmebedingungen einverstanden ist und die Aufsichtspflicht über den Jugendlichen für die Zeit der eingeplanten sportlichen Veranstaltungen an den zuständigen Trainer und Betreuer des 1.FC Bruchsal überträgt.
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Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Jugendspieler werden dazu angehalten, bei den verschiedenen sportlichen Veranstaltungen der Jugendabteilung des 1.FC Bruchsal, ca. 10 Arbeitsstunden (jährlich) zu absolvieren.
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Für den Jugendlichen wird ein Spielerpass ausgestellt. Hierfür muss dem Aufnahmeantrag ein aktuelles Passfoto des Jugendspielers sowie eine Fotokopie der Geburtsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokumentes beigefügt werden.
Mit der Vereinszugehörigkeit beginnt der Versicherungsschutz des Jugendlichen bei Sportunfällen.
Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck. Durch das Ausstellen der Einzugsermächtigung erhält der 1.FC Bruchsal die Genehmigung den Vereinsbeitrag für das Mitglied vom Girokonto des Unterzeichnenden einzuziehen.
Beitragsschuldner ist immer das Mitglied selber, zahlt dieser aber seinen Beitrag nicht, so ist durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, auch dieser zur Zahlung verpflichtet. Alle Kosten des Forderungsmanagements müssen vom Schuldner beglichen werden.
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Bitte beachten Sie, dass eintreffende Kündigungen vor dem 30. September des Jahres uns erreichen müssen, sodass die Mitgliedschaft zum Ende des Jahres beendigt werden kann. Ihre Kündigung kann erst nach der Begleichung aller noch kommenden Forderungen in Kraft treten. Bei Zahlungsverzug erinnern wir sie zwei mal bis wir unsere Forderungen an unseren Inkasso-Partner weitergeben. Eine Kündigung bedarf der Textform über die offiziellen Kanäle. Kündigungen an persönliche Postfächer oder Whatsapp-Chats entsprechen nicht der korrekten Kündigungsform.
Schrieben Sie uns per E-Mail an: memberrelations@ƒcbruchsal.de
oder per Post an:
1.FC Bruchsal 1899 e.V.
Mitgliederservice
Kegelstraße 2
76646 Bruchsal
Wir empfehlen Ihnen dringend den Versand mithilfe dem Postservice "Einschreiben Einwurf" oder "Einschreiben mit Rückschein".
Bei Zahlung per Lastschrift und bei einer vom Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift hat der Schuldner 4 Werktage Zeit, den Beitrag ohne weitere Gebühren dem Verein zu entrichten. Nach Ablauf der Frist entstehen erhebliche Mehrkosten. Wir müssen die Bankgebühren, die Postgebühren wie auch die Verzugszinsen in Rechnung stellen. Eine pauschale Mahngebühr wird im kaufmännischen Mahnverfahren nicht erhoben.
Erst bei einem fruchtlosen Forderungsmanagement durch den Verein, wird die Forderung an unseren Inkassodienstleister abgegeben. Wir arbeiten ausschließlich mit dem Münchner Unternehmen Paywise zusammen. Paywise ist von uns beauftragt worden, offene Forderungen, welche wir selber nicht haben erfolgreich einziehen können, gerichtlich einzufordern. Durch die Beauftragung des Inkassounternehmens entstehen Ihnen erhebliche Mehrkosten.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten oder Sie bemerkt haben, dass wir versucht haben, den Beitrag über das Lastschriftverfahren einzuziehen, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir unterstützen Sie ohne weitere Kosten bei Ratenzahlungen oder Mahnstopps solange es sich noch um ein eigenes Verfahren handelt und wir noch nicht unseren Dienstleister beauftragt haben. Sie können den Stand Ihrer Forderung einfach am Aktenzeichen erkennen: Beginnt das Zeichen mit einem kleinen "a", so ist noch das Team der Abteilung Recht & Inkasso in der Lage jegliche Lösungen zu finden. Ist allerdings ein großes "K" zu beginn des Aktenzeichens, müssen Sie sich direkt an Paywise wenden.
Sie erreichen unser Team Recht & Inkasso per E-Mail unter forderungsmanagement@ƒcbruchsal.de und per Telefon unter der 07251/599966650.
Das Team von Paywise erreichen Sie per E-Mail über kontakt@paywise.de .
Bitte nennen Sie immer Ihr Aktenzeichen.
Beitragsschuldner ist immer das Mitglied selber, zahlt dieser aber seinen Beitrag nicht, so ist durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, auch dieser zur Zahlung verpflichtet. Alle Kosten des Forderungsmanagements müssen vom Schuldner beglichen werden.


